Grossostheim in Bildern - Rund um den historischen Marktplatz

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Blick in Richtung Marktgasse

Auf diesem Platz vor dem "Hohen Haus" des Nöthigsgutes befand sich bis Februar 1819 ein uralter Gerichts- und Versammlungsort. "Uff der Lenne", wie dieser Vesammlungsort mundartlich genannt wurde, bedeutet nichts anderes wie "Unter der Linde", wo sich in früheren Zeiten die wehrfähigen und vollberechtigten Bewohner des Ortes trafen. In aller Öffentlichkeit wurden unter dieser Linde Versammlungen abgehalten und Gerichtsurteile gefällt.
Diese seltsame offene Anlage war eine mit Mauern umgebene Erhöhung mit zwei nahe beieinander gelegenen Eingängen, die man über zwei Stufen und an dem etwas höher gelegenen Eingang über drei Stufen betreten konnte. Im Inneren war die Anlage mit Sitzbänken für die Gerichtspersonen umgeben, in der Mitte stand die Linde. An einer Schmalseite, in der Nähe der Eingänge, waren außen drei Halseisen angebracht. Im Jahr 1819 wurde diese "Malstätte" demoliert. Die Erbauung dieser alten Gerichtsstätte reicht in das 13. oder 14. Jahrhundert zurück und bedeutet einen herben Verlust für jeden Rechtshistoriker und Altertumsforscher.
Neben diesem Gerichtsplatz unter freiem Himmel gab es, wie aus einer Urkunde aus dem Jahr 1361 hervorzugehen scheint, noch eine weitere Gerichtsstätte in einem überdeckten Raum. In der Urkunde heißt es, daß Centgraf und Schöffen unter dem "Spielhuse zu Ostheim" getagt haben. Dort versammelte man sich auch zu Lustbarkeiten, Trinkgelagen und Würfelspiel, wobei an die Obrigkeit Abgaben bezahlt werden mußten. Aus diesen Spielhäusern gingen später sowohl die Gasthäuser als auch die Rathäuser hervor.

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